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Genehmigung von Stromerzeugungsanlagen

Genehmigung von Erzeugungsanlagen unterliegt einer komplexen Rechtsmaterie. Neben dem einschlägigen Genehmigungsrecht kann auch das Umwelt und Artenschutzrecht zur Anwendung kommen. Vielfach sind zudem eine Umweltverträglichkeitsprüfung und artenschutzrechtliche Prüfungen erforderlich. Hier ist eine konstante juristische Betreuung zu empfehlen, um eine zeitliches und rechtssicheres Verfahren durchzuführen.