Jetzt Beratung anfordern

Lassen Sie uns gemeinsam Ihre rechtlichen Anliegen besprechen.

Das Energie- / Energiewirtschaftsrecht

Das Energierecht regelt die Funktionsweise unserer modernen Energiewirtschaft. Rechte, Pflichten und Aufgaben einzelner Marktakteure (wie Netzbetreiber, Betreiber von Erzeugungs- und Speicheranlagen, Energielieferanten …) sind detailliert geregelt. Man spricht hier vom regulierten Netz. Als wesentliche Rechtsnormen sind zu nennen: EnWG, NABEG, EEG, NAV und KWKG.

Lösungsorientiert und Zielführend

Das Energierecht erfordert eine besondere Herangehensweise. Dies ist nicht nur bedingt durch seine Spezialität und die Geschwindigkeit mit der die einschlägigen Gesetze novelliert werden, sondern auch durch die Besonderheit das ein hochspezieller Wirtschaftszweig relativ streng geregelt wird. Konkret ist für eine optimale Lösungserarbeitung nicht nur einschlägige Rechtskenntnis erforderlich, erforderlich ist auch eine fundierte Kenntnis über die Funktionsweise unserer Energiewirtschaft insgesamt, weil die konkrete Lösung / Empfehlung / Bewertung des Sachverhalts nicht im Widerspruch zur Funktionsweise der Energiewirtschaft stehen darf.

Anders als in vielen anderen Rechtsgebieten ist daher neben den klassischen Blicken in Gesetze, Kommentare und Rechtsprechungen auch zu prüfen, wie die gegenwärtige Problematik von Fachbehörden, Marktakteuren und Verbänden bewertet und angewendet wird.

Anschließend sind die verschiedenen Lösungen zu bewerten, gewichten und gegeneinander abzuwägen.

Zuletzt darf die Lösung, Empfehlung oder Bewertung des Sachverhalts nicht im Widerspruch zur Funktionsweise der Energiewirtschaft stehen darf.

  • Findet eine Regelung durch den Gesetzgeber statt? Was sagt die Rechtsprechung dazu?

  • Wie sehen es die Fachbehören, Marktakteuere und verbände

  • Ist die Lösung mit der Funkionsweise unserer Energiewirtschaft vereinbar?

Das Energiewirtschaftsgesetz

Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) regelt die Funktionsweise unserer nationalen Energiewirtschaft. Hier finden sich vielfach Regelungen zu den Rechten und Pflichten von Marktakteuren, Zielen der Energiewirtschaft und Regelungen zum Rechtsschutz. Auch die Entflechtung, also die Trennung des Netzbetriebs von dem Energievertrieb, wird hier ausführlich geregelt.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz

Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bezweckt der Gesetzgeber den Ausbau von erneuerbaren-Energien-Anlagen auszuweiten. Das Gesetz enthält auch konkrete Ziele und ein Komplexes Förderungsregime, um durch höhere Rentabilität Ausbauanreize zu schaffen. Daneben finden sich unter anderem besondere Regelungen für erneuerbare-Energien-Anlagen und besondere Pflichten für Netzbetreiber bezüglich erneuerbare-Energien-Anlagen.

Weitere Rechtsquellen

Daneben gibt es eine Reihe von weiteren Gesetzen und Verordnungen, die für die Funktionsfähigkeit unserer Energieverordnung von essentieller Bedeutung sind. Zu nennen sind etwa das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, die Stromnetzentgeltverordnung, die Niederspannungsanschlussverordnung und die Niederdruckanschlussverordnung.

Daneben gibt es auch eine Reihe von europäischen Verordnungen und Richtlinien, die von essentieller Bedeutung sind. Zu nennen sind etwa die EU-Energieeffizienzrichtlinie, die EU-Energiesteuerrichtlinie und die EU-Elektrizitätsbinnenmarktverordnung.