Jetzt Beratung anfordern

Lassen Sie uns gemeinsam Ihre rechtlichen Anliegen besprechen.

Immobilienrecht mit Schwerpunkt Infrastrukturvorhaben und Stromerzeugungsanlagen

Nur in seltenen Fällen ist der Vorhabenträger Eigentümer der benutzten oder betroffenen Grundstücksflächen. In der Regel wird das Verhältnis zwischen den Eigentümern und dem Vorhabenträger vertraglich geregelt. Erforderlich sind hier spezielle auf den jeweiligen Einzelfall zugeschnittene detaillierte Verträge um zukünftigen (kostspieligen) Streitigkeiten entgegen zu wirken.

Für Infrastrukturprojekte ist der Erwerb von Flächen nur in wenigen Fällen unumgänglich und nur wenige Flächen sind essentiell für Vorhaben, sodass ihr Erwerb erforderlich ist. In der Regel werden erfolgt die rechtliche Sicherung von Infrastrukturprojekten mittels Dienstbarkeiten und Wege- und Nutzungsverträgen.