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Das Missbrauchsverfahren vor der BNetzA

Das Verfahren nach §§ 30, 31 EnWG ist ein besonderes Verfahren für die Gewährleistung der Einhaltung der Regelungen des EnWG durch Betreibern von Elektrizitätsversorgungsnetzen. Ihnen ist eine Missbrauch ihrer Marktstellung verboten.

In den Verfahren kann nur geprüft werden, inwieweit das Verhalten des Netzbetreibers mit den Abschnitten 2 (Netzanschluss) und 3 (Netzzugang) des oder der auf dieser Grundlage erlassene Rechtsverordnungen übereinstimmt.

Die Entscheidungen der Beschlusskammer werden in einem justizähnlichen Verfahren getroffen