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Lassen Sie uns gemeinsam Ihre rechtlichen Anliegen besprechen.
Das Verfahren nach §§ 30, 31 EnWG ist ein besonderes Verfahren für die Gewährleistung der Einhaltung der Regelungen des EnWG durch Betreibern von Elektrizitätsversorgungsnetzen. Ihnen ist eine Missbrauch ihrer Marktstellung verboten.
In den Verfahren kann nur geprüft werden, inwieweit das Verhalten des Netzbetreibers mit den Abschnitten 2 (Netzanschluss) und 3 (Netzzugang) des oder der auf dieser Grundlage erlassene Rechtsverordnungen übereinstimmt.
Die Entscheidungen der Beschlusskammer werden in einem justizähnlichen Verfahren getroffen
Die Kanzlei Kösker ist eine Anwaltskanzlei, die umfassende rechtliche Beratung und Vertretung in den Bereichen Energie-, Immobilien- und Wirtschaftsrecht bietet.
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